Gibt es finanzielle Unterstützung beim Anschluss an die Fernwärme?

  1. Welche Fördergelder gibt es für den Heizungstausch?

    Seit dem 1. Januar 2024 unterstützt die überarbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Gebäudeeigentümer bei der Installation neuer Heizungssysteme.

    Die BEG-Förderung umfasst hauptsächlich drei Komponenten in Bezug auf Wärmeerzeugungsanlagen:
    Eine Basis-Förderung, die 30 Prozent der Investitionskosten für neue Heizungssysteme deckt;
    Einen Einkommensbonus von 30 Prozent für Haushalte mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von höchstens 40.000 Euro;
    Einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, der ab 2029 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte sinkt und ab 2037 nicht mehr verfügbar ist.
    Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus stehen ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zur Verfügung.
    Zusätzliche Förder-Komponente für Wärmepumpen: Ein Innovationsbonus in Höhe von fünf Prozent steht für die Verwendung natürlicher Kühlmittel (üblicherweise Propan) in Wärmepumpen oder für die Nutzung von Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme zur Verfügung.

  2. Wie hoch ist die maximale Förderung für den Heizungstausch?

    Die Förderung kann insgesamt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen. Bei einem Heizungstausch in Einfamilienhäusern sind die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro limitiert, was einer maximalen Förderung von 21.000 Euro entspricht.

  3. Wo kann man die Förderung beantragen?

    Mit Beginn des Jahres 2024 hat die KfW die Verantwortung für die Zuschussförderung von Wärmeerzeugungsanlagen vom BAFA übernommen. Förderangelegenheiten, die mehrere Gebäude betreffen, wie zum Beispiel Gebäudenetze, bleiben jedoch in der Zuständigkeit des BAFA. Weiterhin ist das BAFA für die Bearbeitung von Förderanträgen zuständig, die sich auf technische Anlagen jenseits der Wärmeerzeugung beziehen.

  4. Wann muss man die Förderung beantragen?

    Im Vorfeld muss ein abgeschlossener Lieferungs- und Leistungsvertrag bereits vor der Antragstellung vorliegen.